29 2010

Immobilien mieten - immer eine riskante Angelegenheit

Der Traum der eigenen Wohnung oder des eigenen Geschäffts kann mitunter vor Gericht enden. Vermieter informieren Mieter nicht über deren Rechte, genauso, wie Mieter sich ihrer Rechte meistens nicht bewusst sind.

Ob auf der Suche nach einer passenden Wohnung oder einer schönen Immobilie zum beruflichen Zwecke – das Internet bietet ein schier endloses Angebot an Webseiten, auf denen die verschiedensten Immobilien angeboten werden. Doch auch, wenn das Internet die Möglichkeiten drastisch erhöht, so kann man das passende Objekt auch oftmals in Aushängen öffentlicher Einrichtungen oder in der Zeitung finden. Wenn man Immobilien mieten möchte, ist in der Zeit der modernen, multimedialen Kommunikation das Internet immer noch die beste Anlaufstelle des Immobilienmarktes.

Ist erstmal ein grober Kern an möglichen Immobilien aus dem riesigen Angebot erarbeitet worden, heißt es, diese auch persönlich zu besuchen und unter die Lupe zu nehmen. Oftmals verbirgt sich hinter dem vermeintlichen Traumangebot aus dem Internet nämlich ein gänzlich anderes Objekt, als man es erwartet hat. So wird dann schon mal eine Wohnung mit Garten inseriert, bei der sich der Garten allerdings gar nicht in der Nähe der Immobilie befindet, dieser aber zum Grundstück gehört. Des weiteren sollte man auf etwaige Renovierungsfehler des Vormieters oder des Vermieters achten und sich gar nicht erst auf Kompromisse einlassen. Fehlende Fußleisten, die zwar noch in den nächsten Monaten montiert werden sollen oder eine Terrasse, die es noch zu entmüllen gilt, stellen da nur den Gipfel des Eisberges dar. Ist der Mietvertrag nämlich erst einmal unterzeichnet, übernimmt der Mieter das Objekt in seinem Ist-Zustand – heißt soviel wie, dass er im Grunde auf jegliche Verbesserungsarbeiten, die noch ausstehend sind, verzichtet. Und ist dieser Fall erst einmal eingetreten, so stellt es sich als äußerst schwer dar, den uneinsichtigen Vermieter ohne Rechtsgrundlage zum Arbeiten zu animieren.

Anders ist dies, wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten wird, dass besagte Arbeiten vom Vermieter auf dessen Kosten noch zu erledigen sind. Doch die meisten Mieter sind sich dieses Missstandes in keinster Weise bewusst. So führt dieses Missverständnis oftmals zu Konflikten mit dem Vermieter, und der Traum der eigenen Wohnung vergeht in den drei folgenden Monaten der Kündigungsfrist.

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