04 2010
Abendgymnasium Aachen - ein Weiterbildungskolleg
Schon 55 Jahre kann man das Abendgymnasium Aachen besuchen. Ein Weiterbildungskolleg, das also auf viel Erfahrung und Tradition zurückblicken kann. Erwachsene können hier ihr Abitur nachholen.
Es ist bereits 55 Jahre alt, das Abendgymnasium Aachen. Damit ist es eine der ältesten Bildungseinrichtungen der Kaiserstadt Aachen. Die Schüler sind hier Erwachsene, die an diesem Weiterbildungskolleg in zwei bis drei Jahren zur Fachhochschulreife oder zum Abitur geführt werden. Dabei ist der Begriff „Abendgymnasium“ nicht ganz wörtlich zu nehmen: Hier werden Kurse angeboten, auf die sich Menschen, die in ihrer Zeitgestaltung nicht völlig flexibel sind, einstellen können. Es gibt also auch Vormittagskurse.
Die Voraussetzungen für einen Besuch am Abendgymnasium Aachen sind folgende: Bewerber müssen mindestens 19 Jahre alt sein und eine dreijährige Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufspraxis nachweisen. Dabei kann man auch angemeldete Arbeitslosigkeit, das Führen eines Familienhaushaltes, den Wehr- und Zivildienst genauso wie das Freiwillige Soziale Jahr anrechnen lassen. Die Ausbildung ist kostenlos. Eine Unterstützung ist ursprünglich nicht vorgesehen, man geht davon aus, dass der Schüler des Weiterbildungskollegs in seinem erlernten Beruf arbeitet. Allerdings wird ab dem 4. Semester möglicherweise Bafög gewährt, das unabhängig von den Eltern ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist diese Unterstützung, die sogar höher ausfallen kann, als es der Regelsatz vorsieht, nur Schülern vorbehalten, die in ihrem 4. Semester das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Das Lehrprogramm wird in ca. 20 Wochenstunden vermittelt, die Pflichtfächer sind Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte sowie zwei Fremdsprachen. Eine Fremdsprache geht von Vorkenntnissen aus, die zweite baut nicht auf solchen auf. Die Vor- und Nachbereitung und Hausaufgaben können nur am Wochenende oder in den Ferien erledigt werden und schlagen mit ca. 10 Stunden pro Woche zu Buche. Das erworbene Abitur oder die Fachhochschulreife sind den Abschlüssen des allgemeinbildenden Schulbereichs gleichgestellt. Wie jeder andere Abiturient, kann man ein Studium aufnehmen, wo auch immer und an welcher Hochschule man das will. Immer vorausgesetzt, dass man die Hürden dortiger Eingangsbeschränkungen (z. B. Numerus clausus) mit seinem Zeugnis nehmen kann.